Aktuelles

Im Folgenden finden Sie eine Zusammenstellung an aktueller
Rechtsprechung:


Baurecht, Architekten- und Ingenieurrecht
Erbrecht

Gesellschaftsrecht

Managerhaftung
Miet- und Immobilienrecht
Vertrags- und Handelsrecht
Vertriebsrecht
Weitere Meldungen

BGH, Urteil vom 17.01.2012 – II ZR 197/10:

"Erbringt ein Schuldner versehentlich eine weitere Zahlung auf seine gegenüber einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts begründete Schuld, obwohl er diese bereits durch eine frühere Zahlung getilgt hat, so haftet ein Gesellschafter, der nach dem Abschluss des die Zahlungspflicht begründeten Vertrages, aber vor der versehentlichen Doppelzahlung aus der Gesellschaft ausgeschieden ist, nicht für die Bereicherungsschuld der Gesellschaft, wenn die Doppelzahlung in dem ursprünglichen Vertrag nicht angelegt war."

"Der Gesellschafter, der aus einer bestehenden Gesellschaft ausgeschieden ist, aber weiterhin als Gesellschafter nach außen auftritt, kann als Scheingesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften, wenn er gegen den gesetzten Rechtsschein nicht pflichtgemäß vorgegangen ist und sich ein Dritter bei seinem geschäftlichen Verhalten auf den Rechtschein verlassen hat."


OLG Hamm, Beschluss vom 02.11.2011 – 27 W 100/11:

"Bei lediglich "mittelbarer" Mitwirkung an einer Änderung in den Personen der Gesellschafter einer GmbH durch Beurkundung der Änderung der Firma eines Gesellschafters ist der Notar nicht an Stelle des Geschäftsführers zur Einreichung der geänderten Gesellschafterliste gemäß § 40 Abs. 2 GmbHG verpflichtet."


BAG, Beschluss vom 23.08.2011 – 10 AZB 51/10:

Der Verkauf beweglicher Sachen durch eine GmbH an einen Verbraucher fällt, auch soweit es sich um branchenfremde Nebengeschäfte handelt, im Zweifel unter die Bestimmungen der §§ 474 ff. BGB zum Verbrauchsgüterkauf (im Anschluss an BGHZ 179, 126 = NZG 2009, 273, zum Verbraucherdarlehensvertrag).


BGH, Urt. v. 12.07.2011 – II ZR 28/10:

Wo sich der für die ausschließliche internationale Zuständigkeit nach Art. 22 Nr. 2 EuGVVO maßgebliche Sitz der Gesellschaft in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union befindet, bestimmt sich bei Klagen nach dieser Vorschrift nach der Gründungstheorie und damit grundsätzlich nach dem Satzungssitz im Herkunftsstaat.


OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.03.2011 – 7 U 81/10:

Fristlose Kündigung seitens des GmbH-Geschäftsführers.

Die Beschränkung von Kompetenzen eines GmbH-Geschäftsführers kann diesen zur Kündigung seines Anstellungsverhältnisses aus wichtigem Grund berechtigen. Ein Schadensersatzanspruch gegen die Gesellschaft aus § 628 Abs. 2 BGB ist damit regelmäßig jedoch nicht verbunden.



BGH, Urt. v. 27.01.2010 – IV ZR 91/09:

Die Fiktion des § 5 I 3 ArbGG findet keine Anwendung auf einen Arbeitsvertrag, der eine Geschäftsführerbestellung nicht vorsieht, auch wenn der Arbeitnehmer später aufgrund einer formlosen Abrede zum Geschäftsführer bestellt wird. Macht der Arbeitnehmer nach Beendigung der Stellung als Geschäftsführer Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend, ist der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen gegeben. Das gilt auch für Ansprüche aus der Zeit als Geschäftsführer).


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