Aktuelles

Im Folgenden finden Sie eine Zusammenstellung an aktueller
Rechtsprechung:


Baurecht, Architekten- und Ingenieurrecht
Erbrecht
Gesellschaftsrecht
Managerhaftung

Miet- und Immobilienrecht

Vertrags- und Handelsrecht
Vertriebsrecht
Weitere Meldungen

BGH, Urteil vom 28.09.2011 – VIII ZR 242/10:

"Eine nach § 554 Abs. 3 Satz 1 BGB erforderliche Modernisierungsankündigung muss nicht jede Einzelheit der beabsichtigten Modernisierungsmaßnahme beschreiben und nicht jede mögliche Auswirkung mitteilen. Sie muss lediglich so konkret gefasst sein, dass sie den Informationsbedürfnissen des Mieters Rechnung trägt, das Ziel der beabsichtigten Modernisierung und die zu dessen Erreichung geplanten Maßnahmen zu erfahren, um ihm darüber eine zureichende Kenntnis zu vermitteln, in welcher Weise die Wohnung durch die geplanten Maßnahmen verändern wird und wie sich diese Maßnahmen künftig auf den Mietgebrauch einschließlich etwaiger Verwendungen des Mieters sowie die zu zahlende Miete auswirken."


BGH, Urteil vom 04.05.2011 – Az. VIII ZR 146/10:

Klage auf zukünftige Miete
Eine Klage des Vermieters auf zukünftige Leistung gemäß § 259 ZPO ist zulässig, wenn die Besorgnis besteht, dass der Mieter sich der rechtzeitigen Leistung entziehen werde. Dies ist der Fall, wenn der Mieter einen Rückstand an Miete und Mietnebenkosten in einer die Bruttomiete übersteigenden Höhe hat auflaufen lassen (vorliegend rund sechs Mal übersteigend).


BGH, Urteil vom 28.04.2011 - V ZB 194/10:

Erwirbt eine Gesellschaft bürgerlichem Rechts (GbR) Grundstücks- oder Wohnungseigentum, reicht es für die Eintragung des Eigentumswechsels in das Grundbuch aus, wenn die GbR und ihre Gesellschafter in der notariellen Auflassungsverhandlung benannt sind und die für die GbR Handelnden erklären, dass sie deren alleinige Gesellschafter sind; weitere Nachweise der Existenz, der Identität und der Vertretungsverhältnisse dieser GbR bedarf es gegenüber dem Grundbuchamt nicht.



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