Rechtsgebiete

Wir beraten und vertreten Sie auf fast allen Gebieten des Zivilrechts. Durch die gemeinsame Zusammenarbeit und die Spezialisierung auf einzelne Rechtsgebiete gewährleisten wir Ihnen eine hochqualifizierte Bearbeitung Ihrer Mandate.


Baurecht, Architekten- und Ingenieurrecht
Erbrecht

Gesellschaftsrecht

Managerhaftung, D & O-Beratung
Miet- und Immobilienrecht
Vertrags- und Handelsrecht
Vertriebsrecht

Gesellschaftsrecht

Einer unserer Schwerpunkte ist die Vertretung von inhabergeführten Wirtschaftsunternehmen in außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten – vorwiegend bei streitigen Angelegenheiten im Gesellschafterkreis bzw. auf der Geschäftsführungsebene. Zudem beraten wir Sie laufend in Angelegenheiten des operativen Geschäftes.

Im Falle einer Auseinandersetzung beraten wir Sie von Beginn an und übernehmen die außergerichtliche Koordination und Korrespondenz. Gerade zu Beginn lassen sich wichtige Weichen stellen und Fehler vermeiden, die sich in einer späteren gerichtlichen Auseinandersetzung nachteilig auswirken können. Die Erfahrung zeigt zudem, dass eine sachlich geführte Auseinandersetzung mit einer einvernehmlichen Vergleichsvereinbarung bestehende Geschäftsbeziehungen festigen kann.

Es gibt allerdings auch Fälle, in denen eine Verständigung nicht möglich ist und eine gerichtliche Auseinandersetzung über mehrere Instanzen bis hin zum Bundesgerichtshof notwendig ist. Gerade auch in diesen Angelegenheiten sind wir Ihr erfahrener und vertrauensvoller Partner, um Ihre Rechte und Interessen vor den Zivilgerichten bestmöglich zu vertreten und durchzusetzen.

Wir beraten Sie – ggf. zusammen mit Rechtsanwälten und Steuerberatern anderer Kanzleien - bei der Unternehmensgründung, der Unternehmenssicherung und der Unternehmensnachfolge, insbesondere bei der Rechtsformwahl sowie der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Konsortialvereinbarungen.

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